Lehrpläne und Linkshändigkeit

Aktuelles

J. B. S a t t l e r, Erläuterungen zur Linkshändigkeit. In: Margot Auer, Horst W. Hartwig (Hrsg.), Lehrplankommentar für die bayerische Grundschule. Didaktische Grundlagen und praktische Umsetzung. Band 1: Jahrgangsstufen 1 und 2, Auer Verlag, Donauwörth 2001, S. 279-284.

J. B. S a t t l e r, Erläuterungen zur Linkshändigkeit. In: Margot Auer, Horst W. Hartwig (Hrsg.), Lehrplankommentar für die bayerische Grundschule. Didaktische Grundlagen und praktische Umsetzung. Band 2: Jahrgangsstufen 3 und 4, Auer Verlag, Donauwörth 2003, S. 343-348.

* * *In der Neufassung des Lehrplans für die Grundschulen in Bayern (veröffentlicht am 25.9.2000) wird eindeutig formuliert, dass „Linkshänder … nicht zum bevorzugten Gebrauch ihrer nicht dominanten Hand angehalten werden“ dürfen. „Die angeborene Händigkeit darf nicht umgeschult werden.“ (S. 78)

Auch für den Handarbeitsunterricht (Werken/Textiles Gestalten) wird ausdrücklich betont: „Bei Linkshändigkeit sind den Schülern fachlich adäquate Hilfestellungen anzubieten.“ (S. 45)

Erstmals wurde Linkshändern in einem amtlichen Lehrplan eine derartige Berücksichtigung zuteil.

Die Erste deutsche Beratungs- und Informationsstelle für Linkshänder und umgeschulte Linkshänder hat sich durch ihre Leiterin Dr. Johanna Barbara Sattler aktiv bei der Berücksichtigung der Bedürfnisse von linkshändigen Schülern im neuen Lehrplan beteiligt und möchte mit der Zusammenstellung über Linkshändigkeit in der Neufassung des Lehrplans für die Grundschulen in Bayern gezielt auf die maßgeblichen Stellen aufmerksam machen.

Allgemeines

„Die Auswahl, Anordnung und Rechtfertigung von Lehrinhalten, die Lehrer zu unterrichten und Schüler zu lernen haben, erfolgt, seit es Schulen gibt, über verbindliche Lehrpläne. In ihnen wird das Gesamt alles Wiss- und Lernbaren auf Schulwissen und -können eingegrenzt, d.h. auf die Lerninhalte, die für Kinder und Jugendliche eines bestimmten Alters und Lern-Leistungsprofils in einer bestimmten Zeit und Gesellschaft aus bestimmten, vordefinierten Gründen für wissenswert und wissensnotwendig gehalten werden.“ (Werner Wiater, Unterrichten und lernen in der Schule. 1997, S. 162)

Diese Lehrpläne werden von ministeriell einberufenen Kommissionen vorbereitet und von den länderhoheitlichen Kultusministerien verabschiedet. Das bedeutet, dass jedes Bundesland in Deutschland eigene Lehrpläne erstellt. Verordnungen über Berufsausbildungen sind bei manchen Berufen Bundesangelegenheit, bei anderen länderhoheitlich geregelt.

Auf Linkshändigkeit muss bereits im Lehrplan für die Grundschulen eingegangen werden, um die Lehrer auf wichtige Eigenschaften und Bedürfnisse linkshändiger Kinder hinzuweisen. Aber auch in den Lehrplänen für die Mittel- und Oberstufe sollten immer wieder entscheidende Hinweise erfasst werden.

Zur Wahrung der Chancengleichheit, zur guten Integration und zur Unfallverhütung muss desweiteren gefordert werden, dass Verordnungen über die Berufsausbildung in den verschiedenen Bereichen sich unbedingt auch mit

Linkshändigkeit befassen.

Im Laufe der Zeit soll hier eine Zusammenstellung entstehen über Aussagen zur Linkshändigkeit in Lehrplänen und in Verordnungen über die Berufsausbildung.

Linkshändigkeit in den Lehrplänen für die Grundschulen der einzelnen Bundesländer in Deutschland

Eine Zusammenstellung der Hinweise in den Lehrplänen der einzelnen Bundesländer zur Behandlung linkshändiger Kinder beim Erstschreiben findet sich in dem Buch „Der umgeschulte Linkshänder oder Der Knoten im Gehirn„, S. 359-370. Diese Aufstellung wird momentan aktualisiert.

Zum Lehrplan für die Grundschulen in Bayern gibt es seit September 2000 eine Neufassung.