Testung / Abklärung der Händigkeit

Bei vielen Menschen ist die Händigkeit eindeutig und es bedarf keiner Testuntersuchung und keiner speziellen Beobachtung.

Aber bereits mancher umgeschulter Linkshänder, der sich sogar noch an die Umschulung von seiner dominanten linken auf die nicht dominante rechte Hand erinnert, ist sich nicht sicher, welche Händigkeit er denn nun wirklich hat. Dazu tragen auch Verdrängungsprozesse einer negativ empfundenen Umschulung der Händigkeit bei, wo Linkshändigkeit oft als etwas moralisch Verwerfliches bezeichnet wurde.

Anders ist eine Händigkeitsbestimmung bei Kindern, die z.B. aus zerebralen Gründen zum Wechseln des Handgebrauchs neigen oder sich auf Grund von Modell- und Nachahmungsverhaltenan an der mehr rechtshändig geprägten Umgebung orientiert haben. Hier ist eine genaue Händigkeitsbeobachtung und -testung von einem Fachmann notwendig.

Artikel: Sattler, J.B., „Zur Testung der Linkshändigkeit„. In: Left Hand Corner, Nr. 2, 1/1998. Im Dokumentationsbogen zur Händigkeitsabklärung S-MH® sind für Fachleute – insbesondere für zertifizierte Linkshänder-BeraterInnen – Beobachtungskriterien aufgeführt, die sich als sinnvoll erwiesen haben. Hinweise zum Gebrauch werden in der S-MH® Zusatzausbildung zum/zur Linkshänder-BeraterIn vermittelt und finden sich z.B. auch in dem Artikel: Sattler, J.B., „Linkshänder und umgeschulte Linkshänder in der Ergotherapie„. In: praxis ergotherapie, Heft 2/99, S. 98-110.Unter der Bezeichnung S-MH® der Begriff steht für Sattler-Methodik zu Händigkeitsfragen – wird eine breit angelegte Sichtweise auf das Thema Händigkeit verstanden. Es werden verschiedenste Bereiche des menschlichen Lebens einbezogen, wie z.B. die Kindheit und das soziale Umfeld, der Beruf und auch gesellschaftliche und historische Gesichtspunkte.

Der methodische Ansatz geht von einem qualitativen Herangehen an die Abklärung der Händigkeit aus. Quantitative Fragen der Händigkeitsbeurteilung werden auch berücksichtigt, aber letztendlich steht die Erkenntnis dahinter, dass ein rein quantitativ ermitteltes Ergebnis (das bedeutet eine „bloße“ Auszählung der einzelnen Tätigkeiten, also rechte Hand, linke Hand oder wechselnd einmal die rechte und einmal die linke Hand) kein hinreichend valider Indikator für die Händigkeitsbestimmung sein kann. Denn auf der Phänomenebene sind und werden wesentliche biografische Entwicklungen nicht sichtbar. Diese bedürfen eher einer qualitativ orientierten Exploration.

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